Katastralgemeinde Hagenberg

KG Hagenberg 3

Die Katastralgemeinde Hagenberg beeindruckt durch seine besondere Lage in der Weinviertler Landschaft und durch den idyllischen Dorfplatz. Eingebettet in die sanften Hügel, die an die Laaer Ebene angrenzen, ist das Dorf von Feldern und Wäldern umgeben. Eine Lindenallee (mit teilweise 300 Jahre alten Bäumen) führt von Westen her in die Ortschaft. Aus allen vier Himmelsrichtungen münden Straßen in den großzügigen Dorfplatz, der geprägt ist von Obstbäumen, großteils alten Obstsorten, die nicht nur zur Blüte ein prächtiges Bild ergeben und zum Verweilen einladen.

Landschaft HagenbergObstbaumblüte am Dorfplatz HagenbergDorfplatz Hagenberg im WinterDorfplatzgestaltung

Die röm.-kath. Pfarrkirche im Norden des Dorfplatzes ist dem Hl. Ägidius geweiht und erstrahlt ebenso in neuem Glanz wie der angrenzende Pfarrhof. Nähere Infos zum regen Pfarrleben finden Sie auf der Homepage des Pfarrverbands "unterm Staatzer Berg", zu dem auch die Pfarre Hagenberg gehört..

Pfarrkirche HagenbergPfarrhof Hagenberg

Gepflegt wird das Ortsbild durch die Ortsbewohner und den Verschönerungs- und Dorferneuerungsverein. Beim NÖ-Blumenschmuckwettbewerb wurde 1979 und 1980 sogar jeweils der 1. Platz bei der Landeswertung erzielt.

Aussich

Ein 3,5 km langer Rundwanderweg führt vom Dorfplatz zum 12m hohen Hagenberger Aussichtsturm, der einen Rundum-Weitblick vom Buschberg bis über die Laaer Ebene und nach Tschechien ermöglicht. 


Besonders imposant ist das Schloss Hagenberg. Das in Privatbesitz befindliche Wasserschloss wurde von Heinrich von Hackenberg nach dem Kreuzzug des Jahres 1217 erbaut. Der Name des Ortes Hagenberg geht auf diese Zeit zurück (im Laufe der Zeit in unterschiedlichsten orthographischen Varianten: Hakenberg, Hackenberg, Hakenperg, Haggenberg, Hakenperck oder Hagenberch). Das Schloss wurde ab 1678 von Reichsgraf Theodor von Sinzendorf als Mittelpunkt eines barocken Gesamtkunst­werkes eingerichtet (damals gab es sogar Wassergräben und Gondoliere wie in Venedig). Es birgt unter anderem eine Vielzahl an mythologischen Malereien und eine Muschelgrotte. Nähere Infos und Kontakt: www.schlosshaggenberg.at

Schloss HagenbergSchloss Hagenberg

Volksschule Fallbach-Hagenberg

Schulgarten der Volksschule

Die Volksschule für die gesamte Gemeinde Fallbach befindet sich ebenfalls in Hagenberg und überzeugt durch ein familiäres Klima, durch das engagierte Lehrerteam und das schön renovierte Schulgebäude. Die Schule setzt auch auf moderne Unterrichtsmaterialien, vielfältige Projekttätigkeiten und bietet viel Platz für Bewegung im Schulgarten. (Nähere Infos: Homepage der Volksschule Fallbach-Hagenberg)

Die Betreuung der Kleinsten wird in der Katastralgemeinde Fallbach durch die Angebote der Tagesbetreuung „Kindernest“ und im Kindergarten ermöglicht.

Bewegung wird in den verschiedensten Sportgruppen angeboten (Wirbelsäulengymnastik, Yoga, Raktiven…). Am Fußball- und Volleyballplatz hinter der Schule treffen einander oft Kinder und Jugendliche zu einem Match. Am Naturspielplatz gibt es einiges zu entdecken.

Kirtag Burschenamt in der PfarrkircheMaibaumaufstellen

Auch das gesellschaftliche Leben und die Dorfgemeinschaft werden in Hagenberg groß geschrieben. Unter anderem trägt die Abhaltung des traditionellen Kirtags viel zur Brauchtumserhaltung bei: Gemeinsam organisieren Pfarre und Jugend jährlich am letzten Sommerferienwochenende ein 3-tägiges Fest. Die Ortsmusik Hagenberg (viele der Musiker sind auch Teil des Musikvereins Fallbach) spielt hier beim Kirtagsfrühschoppen auf, sorgt aber auch bei vielen anderen Veranstaltungen (wie Hochzeiten, Erstkommunion, Fronleichnam, etc.) gerne für die musikalische Gestaltung.

Beim Maibaum-Aufstellen der Jugend trifft sich die Ortsbevölkerung ebenso gern wie beim Fronleichnams-Umzug oder zum Erntedank-Fest. Sonntags gibt’s ein Frühschoppen beim „Kirchenwirt“. Zu Ostern ziehen die Kinder mit ihren geschmückten Ratschen durch den Ort.

Die Freiwillige Feuerwehr (Hagenberg-Friebritz) ist nicht nur bei Übungen und im Ernstfall im Einsatz, sondern begeistert auch schon viele Jahre durch die Abhaltung einer Ballnacht in der Faschingszeit.

Hagenberg ist in jeder Jahreszeit einfach lebens- und liebenswert!

 

Geschichte

Der Name des Ortes Hagenberg stammt wie bereits erwähnt von der Burg (Feste), deren Eigentümer seit dem 12. Jahrhundert ihren Sitz dort aufgeschlagen und im Laufe der Zeit nachfolgende orthographische Varianten nachgewiesen haben: Hakenberg, Hackenberg, Hakenperg, Haggenberg, Hakenperck oder Hagenberch.

Das Wappen dieser Grundbesitzer zeigt eine gerade aufgestellte silberne Sappel in einem schwarzen Schild. Darüber befindet sich ein geschlossener Helm mit einer silber-schwarzen Decke und ist oben mit zwei eingekrümmten, schwarzen Büffelhörnern eingefasst. Dieses Wappen, das einem Berg in Hakenform ähnelt, wird außen beidseitig mit vielen Lorbeerblättern besetzt und von einem gekrümmten, silbernen Rand umgeben. Durch Funde in der jüngsten Zeit wird nachgewiesen, dass der Ort Hagenberg schon lange vor der Inbesitznahme durch das genannte Adelsgeschlecht bevölkert war. Herrand von Hackenberg hat im 12. Jahrhundert hier seinen Herrschaftsbereich aufgebaut und die ursprüngliche Siedlung erweitert, wie aus den Urkunden des Stiftes Klosterneuburg entnommen werden kann. Begünstigt wurde dieses Vorhaben dadurch, dass in der Nähe der Ortschaft die Klippenzugstraße (Durchzugsstraßee) vorbeiführte. Diese Straße hatte ihren Ursprung in Klosterneuburg, führte über Leobendorf, Großrußbach, Fallbach, Neusiedl sowie Alt Prerau nach Muschau (CSFR) und mündete dort in die Bernsteinstraße ein. Die nachfolgenden Ereignisse werden nunmehr chronologisch nach den vorgefundenen Dokumenten wiedergegeben und stellen die Entwicklung des Ortes Hagenberg bis zur Gegenwart dar. Bemerkt wird dazu, dass die jeweiligen Gutsbesitzer in Hagenberg zwar Beachtliches geleistet haben, aber über sie wenig geschichtliche Daten aufgefunden werden konnten. Lediglich bei den Herren von Hagenberg sind mehr Unterlagen vorhanden, als die bisherigen Veröffentlichen aufgezeigt haben. Demnach konnten über die Grundbesitzer wie die Stuchsen, die Liechtensteiner, die Kuenritzer und die Sinzendorffer Dokumente nur vereinzelt gesammelt werden, sodass mehr auf die vorhandene Literatur aufmerksam gemacht werden muss.
1227 erwähnt Ulrich von Liechtenstein, dass Heinrich l. von Hagenberg wiederholt als Teilnehmer bei Turnieren, so am 20. Mai dieses Jahres in Mistelbach, anwesend war und stellt ihn in seinen Gedichten wie folgt dar:"...von Hakenberg der arg Heinrich mit mir da stach vil lobelich." Das Beiwort "arg" lässt auf einen Mann schließen, dem Ulrichs Wesen und Treiben fremd war. Seine Dienste und Verdienste in der landesfürstlichen Verwaltung als auch im Aufbau der Herrschaft sowie Pfarre Hagenberg bestätigen ihn aber als einen überdurchschnittlichen tüchtigen Landesadeligen. 1230 hat es schon einen Güterkomplex gegeben, der in Hagenberg sein Zentrum besaß. Nach diesem Herrschaftsbesitz benannte sich ja das Geschlecht und wurde von solcher Bedeutung, dass "Karl Heinrich von Hakenberch" nicht nur zu den Turnieren des schrullenhaften Ritters Ulrich von Liechtenstein zugelassen wurde, sondern auch zum Gefolge des letzten Babenberger Herzogs "Friedrich des Streitbaren" zählte. In den Dreißiger Jahren des 13. Jahrhunderts wird Heinrich durch zahlreiche urkundliche Nennungen als Zeuge belegt. Darüber gibt das Babenberger Urkundenbuch erschöpfend Auskunft. 1246 nach dem Tod des letzten Babenberger Herzogs zog sich Heinrich l. von Hagenberg aus den Hofdiensten zurück.

Was in vielen Orten erst mühsam erschlossen und rekonstruiert werden muss, liegt bei Hagenberg im Formelbuch Albrecht l. in allen Einzelheiten urkundlich vor. Bei der Errichtung der Pfarre Hagenberg wurde nämlich das wichtigste Dokument als Beispiel für die Bestätigung einer Pfarrgründung durch Ausgliederung von einer Mutterpfarre in die Mustersammlung der landesfürstlichen Kanzlei aufgenommen und ist auf diese Wiese erhalten geblieben. Die genannte Urkunde bestätigt, dass Hagenberg zuerst zu Mutterpfarre Oberleis gehörte und sich im Ort selbst nur eine Filialkirche (simplex capella) befunden hat. Heinrich von Hagenberg (letztmalig 1264 genannt) und dann sein Sohn Otto (letztmalig 1280 erwähnt) haben mit dem Pfarrer von Oberleis, Johannes verhandelt und vereinbart, dass Hagenberg eine selbstständige Pfarre sein sollte und ihr das Spenden der Sakramente sowie die Bestattung der Toten auf dem Ortsfriedhof zufällt. Die Herren von Hagenberg und ihre Nachfolger sollten Patrone der neuen Pfarre werden und das Präsentationsrecht ausüben. Zum Zeichen der Achtung vor der Mutterpfarre hatte der Pfarrer von Hagenberg mit seinen Gläubigen Jahr für Jahr an den Bittagen prozessionsweise zur Kirche nach Oberleis zu kommen und dort eine Wachskerze zu opfern. Diese Vereinbarung zu Gründung der Pfarre von Hagenberg bestätigte Bischof Wernhard von Passau auf beharrliches Bitten von Otto und Heinrich, der Söhne Otto von Hagenberg im Einvernehmen mit dem Pfarrer von Oberleis.

1280 wurde die Pfarre Hagenberg urkundlich konstituiert.
1282 erfolgte der Bau einer Kirche im romanischen Stil.
1286 gibt das Testament der Jeut von Hagenberg (22.6.) bereits eine "ecclesia" im Gegensatz zu einer "capella simplex" an.
1289 konnten Kinder im Dezember im Freien baden, zeigten sich um Weihnachten bereits Blumen und blühte im darauffolgenden Jänner der Wein.
1290 nimmt Otto von Hagenberg an dem Aufstand des Adels gegen Albrecht l. regen Anteil und wird mit Heinrich von Liechtenstein zu König Wenzel von Böhmen gesandt. Danach erst kam eine Aussöhnung mit Albrecht zustande und Otto wurde ein treuer Anhänger desselben.
1304 konnte kein Getreide geerntet werden, weshalb die Einwohner zum Essen Gras kochen mussten.
1319 starb Marquard von Hagenberg, ein Sohn Heinrich ll., und wurde in der Katharinenkapelle der Minoritenkirche in Wien bestattet, wo Adelige, die sich bei der fürstlichen Hofverwaltung besondere Verdienste erworben hatten, beigesetzt worden sind. Ihre Wappen wurden an den Wänden des Kircheninneren angebracht, weshalb uns das Urwappen von Hagenberg erhalten geblieben ist.
1320 wurde mit dem Presbyterium (von der Kirchenmitte bis zum Hochaltar) und dem Turm ohne Marienkapelle der Krichenbau im gotischen Stil erweitert. Bis zu dieser Zeit war der Eingang in der Marienkapelle.
1324 stiftete der damalige Schaffer vom Gutsbetrieb, Kolman, zu Gunsten des St. Ägydiusaltars einen ansehnlichen Betrag. Die Pfarrkirche und auch der Hauptaltar blieben dem Hl. Ägydius geweiht.
1329 war bereits im Mai Ernte.
1332 wurde die Feste (Haus) laut Liechtensteinische Regesten (NÖ. Landesarchiv) ins neu errichtete Schloss verlegt. Dazu wird bemerkt, dass die erste Burg (Feste) am Prinzenberg (Greiner) gestanden ist. (Sage)
1338 war eine schrecklich Heuschreckenplage, die großen Schaden anrichtete und fallweise den Himmel verfinsterte.
1349 wird Heinrich lV. von Hagenberg Hofmeister bei Herzog Rudolf dem Stifter und als Zeuge beim Bau der Universität in Wien genannt.
1353 fiel zu Pfingsten Schnee.
1361 wurde Heinrich lV. von Hagenberg mit dem Besitz Hagenberg belehnt.
1365 wird am 2.4. ein St. Georgsaltar in der Kirche genannt.
1368 hat Heinrich lV. ein Testament zu Gunsten seiner Schwester Weyrat, der Ehefrau Albrecht des Stuchsen (20.4.) vorgelegt.
1372 erscheinen als letzte der Generation Heinrich V. und Leutold ll., Söhne Heinrich lV. von Hagenberg auf. 1380 willigte Heinrich lV. von Hagenberg ein, das Gut Dürrenbacher um 12 Pfund Gülten an Heinrich von Ottenthal zu verkaufen.
1381 wird Heinrich V. von Hagenberg bei einem Heiratsvertrag mit seiner Gemahlin Kunigunde, Tochter Hartneids lll. von Liechtenstein, erwähnt.
1382 stirbt Heinrich V. von Hagenberg (6.3.) und seine Besitz erhält vertraglich Albrecht von Stuchs zum Lehen. Damit war das Geschlecht der Hagenberger ausgestorben. Es hatte nachstehende Reihenfolge: Herrand und Hedwig von Hackenperch ab 1150 Heinrich l. von Hackenberch, "arg." bis 1263 Otto l. von Hackenberch 1263 1285 Otto ll. und Heinrich ll. von Hackenberch 1285 1298 Marquard und Heinrich lll. von Hackenberch 1298 1340 Heinrich lV. und Chunrad von Hackenberch 1340 1368 Heinrich V. und Leutold von Hackenberch 1368 1382 1386 war ein sehr gutes Weinjahr. 1390 Verlieh Herzog Albrecht lll. dem Albrecht Stuchs die Häuser Hakenberg und Gnadendorf samt Leuten, Gülten, Gütern, Freiheiten, Gnaden, Rechten, Würden und Ehren samt aller Zugehörigkeit, wie sie der verstorbene Heinrich V. von Hagenberg besessen und sie seiner Schwester Weyrat der Stuchsin und ihrem Sohn Anton (verstorben) vermacht hat. 1392 werden Hofstätten und eine bestiftete Herberge neben der Kirche erwähnt, wobei eines der Gebäude als Schule verwendet wurde.
1403 war im April Getreideernte und die Obstbäume trugen in diesem Jahr zweimal Früchte. Am 1.10. setzte Albrecht Stuchs (von Trautmannsdorf) mit Zustimmung Herzog Albrecht lV. die Liechtenstein'schen Verwandten zu Erben der Hälfte der Feste von Hagenberg und Gnadendorf ein.
1414 gingen die herzoglichen österreichischen Lehen der Festen Hagenberg und Gnadendorf samt aller Zugehörigkeit in Baumgarten, Zwentendorf, Zlabern, Altmanns, Asparn, Frättingsdorf, Wultendorf, Niederleis und Wenzersdorf am 7.11. an die Liechtensteiner Heinrich und Hartneid sowie Hans und Ulrich über, wonach die Belehnung am 16.12. durch Herzog Albrecht V. erfolgte. Nach Angaben im Liechtenstein'schen Urbarwaren in Hagenberg nachstehende Objekte vorhanden: 2 Höfe, 1 Ganzlehen, 33 Hofstätten (davon 25 ganze, 7 halbe und 1 öde) sowie eine Mühle. Ferner wird ein Meierhof mit 162 Joch Äcker, nicht aber die Feste mit ihren Nebengebäuden, erwähnt.
1420 fiel am 8.6. Schnee.
1421 wurde ein Aufgebot gegen die Hussiten erlassen.
1430 wurde vom Wirtschaftsbereich die Ortschaft Gnadendorf an die Herren von Liechtenstein abgegeben.
1432 wurde ein Aufgebot, bei dem jeder Fünfte einrücken musste, gegen die Hussiten, die unsere Gegend verwüsteten, erlassen.
1451 findet man in einer Urkunde bei Kastenegger einen Absatz, in dem Hagenberg als Markt ausgewiesen wird.
1455 gehörte zur Herrschaft Hagenberg die Feste, 100 Pfund jährliche Gülten, das Gericht zu Feld und Dorf mit Stock und Galgen, sowie die gefürstete Freiung und das Kirchenlehen. Weiters erhielten die Herren von Hagenberg von Kleinbaumgarten nebst Ggülten, Hühner und Eier auch von Zwentendorf nebst Feld- und sonstigen Naturalleistungen 36 Viertel Weingärten und von Gnadendorf nebst der üblichen Abgaben auch das Kirchenlehen.
1479 kauften die Brüder Georg und Martin Behaimb den Besitz Hagenberg.
1496 wurde in den damaligen Kriegwirren das Schloss zerstört, aber später von Martin Behaimb wieder aufgebaut.
1506 wird Hagenberg unter den landesfürstlichen Lehensstücken bei Wolfgang von Liechtenstein angeführt.
1520 hat Ersamus Widhalm von Hacknperg an der Wiener Universitätimmatrikuliert.
1524 übernahm Hans Behaimb alle Besitzungen in Hagenberg.
1544 wird zum erstenmal der Pfarrhof, der zum Altbestand Hagenbergs gehörte, sowie das Nebengebäude, das die Schule beherbergte und das Haus des Viehhirten erwähnt. Nach dem Visitationsbericht war Pfarrer Michl Ullram acht Jahre ohne Kaplan, obwohl früher drei Priester die Kirchendienste verrichteten. Trotzdem versah er die Gottesdienste immer mit Predigen und hielt auch einen Schulmeister.
1552 wurde die Inventur des verstorbenen Pfarrers Christoph Tammasch (31.10.) veröffentlicht. Darin kann man Angaben über seine Wirtschaftsgüter wie das Getreide, das Vieh, das Bergrecht und den Hausrat ersehen. 1553 erwarb Georg Hartmann von Liechtenstein die Herrschaft Hagenberg.
1554 wird Paul Schucker Pfarrer von Hagenberg, übt aber gleichzeitig Seelsorgedienste in Altenmarkt aus. Die neuen Herren von Hagenberg neigtendem Protestantismus zu und betrieben mit Konsequenz die Verbreitung dieser Religion. In dieser Zeit drängten auch die Untertanen, das althergebrachte Recht zwischen den Grundherren und den Holden möglichst genau aufzuzeichnen. So entstand das Banntaiding für den hiesigen Obrigkeitsbereich, wo Gebote und Verbote, sowie festgesetzte Strafen bei Verfehlungen festgelegt wurden. Dieses Banntaiding (Dorfrecht) wird im folgenden zusammengefasst und wiedergegeben.

1. Grundherr ist Georg Hartmann von Liechtenstein zu Nikolsburg, gewaltiger Richter zu Feld und Dorf , von einem Gemärk zum anderen.
 2. Das Banntaiding soll man 14 und 8 Tage vorher abends und morgens berufen lassen; jedermann soll daran teilnehmen, wer sich ohne Erlaubnis des Richters fernhält, werde mit 72 Pfennig bestraft.
 3. Wer ohne Wissen der Obrigkeit die freie Einfuhr aller Art von Kaufmannsgütern behindert, soll bestraft werden und der Herrschaft auf Gnade mit 32 Pfund Pfennig entrichten.
 4. Kommt ein Fleischhauer oder Bäcker ins Dorf, soll er sich beim Richter anmelden, ein Fleischhacker mit einem 7 Pfennig wertigen Braten, ein Bäcker mit Semmeln um 2 Pfennig; dann sollen sie ihre Werkstatt so einrichten, dass sie niemand an der Ein- und Ausfahrt behindern. Hat aber einer von dieser Werkstatt Schaden und verklagt ihn, hat er als Frevelstrafe 2 und 6 Schilling Pfennig zu zahlen.
 5. Macht jemand "prunngrueb oder schletterhüllig" (einen Brunnen oder eine Grube zum Schleudern der Schabl für das Strohdach, was bis ins 19. Jahrhundert allgemein üblich war) an einem ungewöhnlichen Ort, so hat er, wenn ein Schaden entsteht und verklagt wird, 2 und 6 Schilling Pfennig Strafe zu zahlen; wird ein Mensch dabei verletzt oder sogar getötet, so sind dem Herren auf Gnade 32 Pfund Pfennig zu bezahlen.
 6. Niemand soll auf die öffentlichen Fahr- und Reitwege Asche, Müll, Hühnerfedern oder dergleichen schütten; widrigenfalls folgt eine Strafe von 12 Pfennig, die dem Richter gehören. 

7. Schutz und Frieden soll jeder in seinem Haus haben, sei es ummauert, umzäunt oder mit einem Seidenfaden oder mit einem Zwirnsfaden umzogen. Auch wenn er im Leuthaus (Wirtshaus) oder auf der gemeinen Gassen Händel hätte und flüchten müsste, soll er vor seinen Feinden in seinem Hause sicher sein. Wer ihm dahin nachteilt, hineinschießt, sticht, schlägt, oder wirft, verfällt der Herrschaft zu Gnade auf 32 Pfund Pfennig.
 8. Jeder soll seien Zäune zum Nachbarn hin machen, nach innen so hoch, als ein mittelgroßer Mann mit ausgestreckter Hand langen kann, nach außen, dass er einen mittelgroßen Mann unter die "ichsen" (Achseln) reicht. Die Zäune sollen 14 Tage vor oder 14 Tage nach Georgi gemacht sein. Wer in dieser Zeit nicht ausfriedet und dadurch Schaden verursacht, hat 72 Pfennig Strafe zu erlegen und den Schaden nach Schätzung "frumber leüt'" zu ersetzen.
 9. Schleicht sich ein Dieb ins Haus ein und wird entdeckt, soll der Hauswirt Weib, Knecht, Magd und alles Hausgesinde aufrufen. Nehmen sie ihm das Diebsgut im Hause ab, so gehört es wieder dem Besitzer; geschieht es aber außerhalb des Dachtropfens, des Grabens oder Stiegls, so ist das Diebsgut dem Richter verfallen. Den Dieb aber soll man alsdann zwischen Himmel und Erde an den "liechten Galgen" hängen.
 10. Bricht bei Tag oder Nacht ein größeres Feuer aus, so soll alles retten helfen; wer das aus Feindschaft nicht tut, soll den Schaden und 32 Pfund Pfennig Strafe zahlen.
 11. Wenn jemand anstelle von Geld und Gut Kirchengeräte, rohes Garn und "ungewundens Trait" annimmt, soll man es dem nachgewiesenen Besitzer auf Wunsch zurückgeben. Jener aber ist in 32 Pfund Pfennig Strafe verfallen.
 12. Kommen zwei in Unfrieden oder in Streit und damit zum Richter, genügt für Vorgänge im Feld ein Zeuge, für solche im Dorf sind zwei nötig.
 13. Kommt fremdes Vieh einem in den Hof, soll er es bis zum dritten Tage bei seinen lassen, dann aber dem Richter anzeigen; wer das nicht tut, soll dafür bestraft werden.
 14. Kommen Gänse oder Schafe mit den seinen ins Haus und man bemerkt es beim Federnraufen oder Scheren, so soll man die Wolle oder die Federn in ein Binkel binden und mit dem fremden Vieh solange mitgehen, bis es an seine rechte Herberge kommt und das Binkel mit übergeben. Wer das über den dritten Tag hinaus nicht tut, soll bestraft werden. 15. Wenn ein Hüter oder Halter als Gmaindiener aufgenommen werden will, soll er sich an den Richter wenden. Der soll durch Boten die Gemeinde zusammenrufen lassen. Wenn acht oder zehn mit dem Richter beisammen sind, sollen sie darüber entscheiden. Wer sich dagegen auflehnt, soll verfallen sein zu Strafe für jedes Haus 2 und 6 Schilling Pfennig. Wer einen solchen Dienst annimmt, soll sich so verhalten, wie es einem Diener wohl ansteht. Entsteht durch ihn Schaden in der Frucht, so soll man in beschauen und schätzen, und der Halter soll ihn ersetzen und dazu 2 und 6 Schilling Pfennig Strafe zahlen.
 16. Kommt ein solcher Diener in seiner Dienstzeit in das Leuthaus und verlangt vom Wirt ein Seitl Wein, soll man ihm das geben, er soll aber dabei auf seinem Hüterkolben gestützt stehen, den Wein austrinken und dann wieder zur Arbeit gehen. Wenn er sich aber an den Tisch setzt, voll und trunken wird und den Wirt oder die Gäste mit ungebührlichen Worten belästigt, soll ihn der Wirt hinausstoßen vor die Tür; verletzt er sich dabei, ist man darum niemand etwas schuldig. So soll man auch mit solchen verfahren, die sich ungebührlich verhalten.
 17. Wer dem Nachbar das Wasser auf dessen Grund leitet, soll den Schaden ersetzen und mit 2 und 6 Schilling Pfennig bestraft werden.
 18. Jedem sollen seine Früchte in Acker und Weingarten "friedwerch" sein (unverletzlich, geschützt); wer darin Schaden verursacht bei Tag, soll mit 2 und 6 Schilling Pfennig bestraft werden; bei Nacht ergriffen, dem Herrn zur Strafe verfallen. So geschehe es auch bei Beschädigung von Bäumen (Ausgraben, Umbauen): 5 Pfund Pfennig Strafe bei Tat am Tage, Bestrafung durch den Herrn bei Tat zur Nachtzeit. 19. Wenn einer dem anderen Grund wegackert in der Prach oder Zwieprach bzw. im dritten oder vierten Ärn (Pflügen), so soll sich der seinen Grund wieder mit dem Pflug zurückholen, oder zu Georgi mit dem Grüblein oder im Arnt mit dem Knopf. Wer aber den Grenzstein nicht beachtet und mit der Sichel darüber hinweg vexnet (erntet), soll den Schaden nach Schätzung ersetzen und 2 und 6 Schilling Pfennig bezahlen. 20. Niemand soll zwischen Georgi und Michaeli mit dem aufgeschlaickten phlueg nach voller Arnt zwerchfelt durch die Saat fahren; Strafe 2 und 6 Schilling Pfennig. Wenn einer mit Schnittern oder Arbeitern im Arnt ohne Not abseits vom gewöhnlichen Weg auf das Feld oder herein in das Dorf reitet, geht oder fährt und Schaden macht, den soll man bestrafen mit 2 und 6 Schilling Pfennig.
 21. Wenn ein starkes Wasser von einem Grenzstein das Erdreich wegreißt, soll man diese in Anwesenheit eines "guten Mannes" mit einer Haue oder mit dem Pflug wieder zurückbringen; fällt der Grenzstein um, soll man das den Nachbar wissen lassen. Sie sollen den Stein zusammen wieder einsetzen. Wer den Stein aber zum Nachteil des Nachbarn setzt, hat zu Frevelsstrafe 2 und 6 Schilling Pfennig zu geben.
 22. Wenn einer einen Markstein zwischen 2 und 3 Gemärken umwirft, soll man Richter und Bürger (Ratsbürgern) das anzeigen und sie sollen den Schaden beschauen. Forscht man den Täter aus, soll man ihn ergreifen, eine Grube bei dem Markstein ausheben, den Täter mit dem Kopf nach unten hineinstoßen und mit Erdreich verstoßen bis an den Gürtel. Dann soll man mit einem starken Pflug mit zwei scharfen Eisen mitten durch den Täter fahren, dass man künftig das Gemärk erkenne möge.
 23. Der Richter soll gerechte Maß und Metzen haben und dem leihen, der sie braucht. Wer diese Metzen über Nacht behält, zahlt 12 Pfennig Strafe, die dem Richter gehören.
 24. Wo das Vegsnen (Ernten) des Traits geschieht, soll der zuständigen Herrschaft der Zehent, wie er altes Herkommen ist, nicht entzogen werden.
 25. Wenn einer jemand aus seinem Haus fordert, ist das ein Frevel und wird mit 2 und6 Schilling Pfennig bestraft. Wer einem mit "gewaffneter Hand" in sein Haus läuft oder seine Tür stößt, zahlt 5 Pfund Pfennig Strafe.
 26. Die Feuerstätten soll man viermal im Jahr beschauen; die nicht gut sind, sollen ausgebessert werden. Wer das nicht tut und das Feuer schlägt über das Dach hinaus, soll 1 Pfund Pfennig Strafe zahlen. Entsteht dadurch Schaden, soll er ihn entsprechend der Schätzung ersetzen. 27. Wer den Beschauleuten Schaden zufügt, hat dem Richter 12 Pfennig und jedem Geschworenen (Gemeinderat) 6 Pfennig als Strafe zu geben und verfällt dem Gericht des Herren. 28. Geht einer durchs Dorf und wird von einem Hund angegangen, soll er sich dessen mit Schlägen, Stechen oder wie er kann, erwehren, jedoch nicht mit Werfen. Wirft er aber mit seiner Wehr und verletzt dabei jemand, hat er 2 und 6 Schilling Strafe zu zahlen. 29. Geht ein Dienstbote seinem Herrn aus dem Dienst, und zwar vor der versprochenen Zeit und ohne Ursachen, so soll ihm der Herr keinen Lohn geben. Entlässt ihn aber der Herr vor der Zeit, hat er den vollen Lohn auszuzahlen. 30. Wenn einer peinstöck (Bienenstöcke) hat, so sollen sie in Schutz stehen, wo immer er sie hat. Wenn aber ein böser Mann käme und dieselben aufbräche und beraube, so soll man diesen ergreifen, ihm den Leib öffnen, sein Gedärm herausnehmen und an den peinstock heften und ihn um diesen solange herumführen, bis kein Darm mehr in ihm ist. Kommt er mit dem Leben davon, soll er nicht weiter verfolgt werden. 31. Wenn ein Knecht zum Wein geht und voll und trunken wird, soll ihm der Leutgeb nicht mehr leihen als für sein Gürtelgewand. Leiht er ihm für Spiel oder anderes mehr und geht der Knecht seinem Herrn aus Angst aus dem Dienst, so hat der Leutgeb diesem einen anderen Knecht zu stellen oder selber das Jahr auszudienen. Dazu Strafe 2 und 6 Schilling Pfennig. 32. Es soll auch kein behauster Mann bei einem Juden Geld leihen. Wer es früher getan, soll rasch zurückzahlen oder von seinem Haus gehen. 33. Wer mit des Richters Erlaubnis Felbern (Weiden setzt) der Gemeinde "stoßt", soll dies samt seinen Kindern tun dürfen. Stirbt er ohne Erben oder zieht er aus dem Dorf, fällt das Recht an die Gemeinde zurück. Wer solche Felbern "stoßt" und das Loch nicht zumacht, hat den Schaden bei Leuten und Vieh zu ersetzen. 34. Alle "gefährlichen Spiele" sind verboten. Kein Hausgesessener soll auf einen Sitz 4 Groschen verspielen. In der Freiung (privilegierten Zeit) soll spielen, wer will, in Züchten und ohne Rumoren. 35. Wenn einer verklagt wird und nicht vor dem Richter erscheint, wird er mit Frevelstrafe belegt. 36. Ein Hausgesessener, der unehrliche Leute hält und nicht angezeigt, verfällt dem Gericht der Herrschaft. 37. Wer in Gegenwart des Richters und der Geschworenen einem mit verbotenen Worten zusetzt, verfällt in Frevelstrafe. 38. Wer in unehrbaren Orten und Sachen begriffen wird und hier behaust ist, verfällt in Strafe von 32 Pfund Pfennig zu Gnaden der Herrschaft. 39. Wer Notzucht an Jungfrauen oder Frauen begeht über ihren Willen, "steht auf ihren Hals". 40. Alle Männer, die ihre Weiber nicht in der Gewalt haben, die dem Richter oder den Geschworenen mit verbotenen Worten nachreden, soll der Richter, und zwar beide, in seine Strafe nehmen, bis sie die Bürger bestraft haben. 41. Weder bei Tag noch bei Nacht soll man mit verbotener Wehr auf der Gasse gehen; eine Frevelstrafe. 42. Wer Messer, Tilnitz, Schwert, Stecher oder dergleichen zum Wein nimmt, soll sie unter seinen Leib legen oder beim Wirt aufbewahren.
 43. Wer eines anderen ägn (Egge) vom Acker wegbringt und nicht zurückgibt, werde mit 12 Pfennig gestraft.
 44. Kein Richter soll schlagen oder raufen, sondern in Gerechtigkeit richten.
 45. Wer durch eine "hangent Mauer" Schaden macht, soll diesen ersetzen.
 46. Ein zum Richter gebrachtes schreinphant soll man nach 14 Tagen schätzen, silberne oder eiserne Pfänder nach Jahr und Tag, "essende phant" am dritten Tag.
 47. Wessen schlagende Rosse oder beißende Hunde Schaden tun, soll diesen ersetzen. Wem sein Ross entläuft, der soll Schaden an Leut und Vieh ersetzen.
 48. Wer seinem Nachbar zu nahe stigkt, zäunt, raint oder gräbt, erhält eine Frevelstrafe und hat für jeden Stecken 12 Pfennig zu zahlen. 49. Wer in der Nachbarschaft Schaden bemerkt und nicht meldet, zahlt Frevelstrafe. 50. Wenn ein Nachbar, Hausgenosse oder Mannmäßiger mit einem Knaben oder mit Kindern um Geld, viel oder wenig, bei Tag oder Nacht spielt, verfällt der Strafe des Herrn und sooft es geschieht, um 2 und 6 Schilling Pfennig.
 51. Alle, die da sitzen, jung oder alt, die sich zusammen versprochen und chonlichen Werk betreiben außerhalb der Freundschaft und des Pfarrers, es seien Kinder oder Dienstleute, und dabei ertappt werden, verfallen dem Herrn zu je 5 Pfund Pfennig Strafe und werden abgestiftet (vom gut verwiesen, vom Hause gejagt). 52. Kein Hausgesessener soll Involk oder fremde Personen ohne Erlaubnis in sein Haus aufnehmen; sonst Herrenstrafe. 53. Jedermann soll sich der Gotteslästerung und des Fluchens enthalten; wer darüber betreten wird, soll an Leib und Gut gestraft werden. 54. Alles ungebührliche Sitzen bei der Nacht über die gewöhnliche Zeit hinaus ist verboten. Wer das übertritt, ist dem Herrn zu Strafe verfallen mit 72 Pfennig. 55. Trägt sich im Dorf eine Malefizsache zu, Totschlag oder Diebstahl, soll man den Täter an die Weegschaid bringen und am dritten Tag dem Landgericht anzeigen und ihn hier verheften mit einem Zwirnsfaden und den Landrichter zum dritten Mal rufen. Kommt er, ist es gut; kommt er nicht, ist der Täter ledig. Geschieht die Malefizsache auf dem Feld oder im Dorf, hat das Landgericht außerhalb des valthor (Falltor der Dorfumfriedung) nicht ein- zugreifen. 56. Ein Klagwandel oder ein Verbotwandel (Strafe) beträgt 72 Pfennig. 57. kommt ein Horcher an ein Haus, um zu hören, was der Hauswirt mit seinem Hausvolk tut, und man bemerkt ihn, soll ihn der Hauswirt weggehen heißen. Tut er's, ist es gut. Tut er's aber nicht und der Wirt schießt oder sticht hinaus und bringt ihm vom Leben zum Tod, so soll er ihn hindann aus dem Dachtropfen "kugeln" und 3 Pfennig auf seine Wunden legen. So hab' er gegen die Welt gebüßt - Gott weiß, wie es dorten steht. 58. Wie man einen Zehent geben soll dem Grundherren oder wem er zugehört: Man soll den Zehent geben, wenn "kugeln" die Gänse über ein Wagenleiß (Wagenspur) und wenn die Hendel fliegen auf einen Emper (Eimer). Zieht man ein Vieh, das groß wird und er hat ihrer sechzig oder siebzig, so soll er dem Zehentner nur eines geben, und nicht mehr. 59. Wenn einer zur Erntezeit Not hat, so soll er ein Häufel, zwei oder drei zur Mühle fahren oder andere Not damit lindern. Und er soll das dem Richter anzeigen, und der soll es ihm erlauben; tut es der Richter nicht, soll er es den Geschworenen anzeigen, die mögen es ihm erlauben. Davon soll aber der Herr keinen Schaden haben am Zehent. Auch bei den Weingärten soll es dermaßen gehalten werden.> 60. Wenn ein Hund, wenn die Weinbeeren zeitig werden, mit einem Mann oder allein in die Weingärten läuft, soll man seinen Herrn strafen mit 12 Pfennig für den Richter. Er soll dem Hüter nach Gerechtigkeit geben. 61. Wenn sich einer Aus der Nachbarschaft oder den Inleuten zu Nachtzwit über die gebührende Zeit hinaus trunken und bezecht auf der Gasse hören ließe, mit Schelten, Gotteslästern, Poltern oder Aufruhr oder auch die Nachbarn in ihren Häusern, Hab und Gut gewalttätig beschädigt, soll ihn der Richter mit Hilfe der Bürger ins Gerichtshaus führen und mit dem Stock (Fesselgerät) verwahren bis zum Morgen, wenn man ihn ins Gschloss gegen Haggenperg übergibt. Allda soll er von der Obrigkeit wegen seines Mutwillens an Leib und Gut gestraft werden. 62. Jeder Baumgarten soll geschützt und das Obst zu Pfingsten durch Ausruf "pannig gemacht werden" (unter Verbot). Wird einer aber als Obstdieb erwischt, soll ihn der Richter im Stock solang verwahren, bis er die Strafe von 1/2 Pfund Pfennig erlegt hat. 63. Man soll frei aus dem ganzen Feld einfahren können, was man vor Mittag schneidet, jedoch dem Zehenter davon Mitteilung machen. 64. Die Pruggen, über die man auf Asparn reist, soll der Neuhauser oder wer auf dem Hofe ist, machen und entstehenden Schaden dort ersetzen. Die Pruggen auf Zwentendorf soll der Pfarrherr machen. Die Pruggen, so zum Gschloss gehet, sollen die in der Plindengassen machen. Die Pruggen im Deicht soll, wenn nötig, die ganze Gemeinde machen. 65. Der Pfarrherr soll den Dorfstier über den Winter füttern. Kommt der Stier über den Winter durch "Verwahrlosung" um, so soll der Pfarrherr den Schaden bezahlen. Wenn ein Nachbar den Stier braucht, soll man ihn leihen, aber wieder rechtzeitig zurückbringen. Geschieht das nicht oder entsteht ein Nachteil oder Schaden, soll der Ausleiher den Schaden nach Schätzung ersetzen. 

1555 bekamen Christoph und Eramus Kuenritz die Herrschaft Hagenberg
1557 erbte Johann Heinrich Kuenritz die Güter der Vorgänger.
1564 wird als Pfarrer Balthasar Reichmierl genannt, der in einer Einkommensmeldung (30.10) bekanntgibt, dass die Herren von Hagenberg schon vor der Ausgliederung von Oberleis ihre Pfarre großzügig ausgestattet haben.
1568 kam Hilarius Kastnerius (Kastner) als Pfarrer nach Hagenberg. Schon in den nächsten Jahren beklagte er sich über sein geringes Einkommen. Er hätte zwar von Frau Agnes Kuenritz 50 Gulden Gehalt und 10 Gulden Zubesserung zugesagt bekommen, aber von zwei Bauern, die über das Einkommen gesetzt waren, nicht diesen Betrag erhalten, obwohl die Pfarre vorzeiten mit Einkünften ziemlich gut dotiert gewesen sei. Kastner dürfte hier der letzte katholische Pfarrer gewesen sein; zu dieser Zeit eignete sich nämlich Heinrich von Kuenritz die Kircheneinkünfte an und berief danach einen protestantischen Prediger. 1570 kam Georgius Caesar als Pastor nach Hagenberg.
1575 wurde Philipp Caesar von Nondorf zu Unterstützung seines Vaters nach Hagenberg gerufen.
1580 wirkte Jakob Melzer hier als Diakon und betreute auch die Filiale Gnadendorf. Er stammte aus Ungarn, besaß nur eine Bibel und hatte beim hiesigen Pastor freien Tisch.
1586 wird Johann Schubert als Prädikant genannt, der von Inzersdorf vertrieben wurde. Sein Nachfolger wurde hier Benedikt Dreissing.
1590 verzeichnet das Beraitungsbuch 28 Häuser der Herrschaft Hagenberg und 3 Häuser der Herrschaft Michelstätten. Danach sind 13 Häuser als öda bezeichnet. Gegenüber dem Liechtenstein'schen Urbar vom Jahre 1414 musste ein Abgang von 9 Häusern verzeichnet werden. Ab dieser Zeit wird nur mehr vom Schloss Hagenberg gesprochen, wogegen früher ein Haus oder eine Feste genannt wurde.
1603 starb Johann Heinrich Freiherr von Kuenritz, der die Reformation mit Energie und Konsequenz durchführte. Wie andere Kuenritzer wurde er in der Kirche von Hagenberg begraben.
1616 war Magister Wolfgang Khaltzer hier evangelischer Pfarrer.
1620 verübten rebellische Ungarn große Gewalttätigkeiten in der näheren Umgebung.
1621 berichtet der Mistelbacher Dechant Paul Pörsius, dass noch immer protestantische Prediger in der Gegend wären und die Prozession nach Oberleis im Vorbeigehen verspottet und verlacht wurde. Bald darauf dürfte die protestantische Aera beendet worden sein, obwohl die Herrschaftsbesitzer bei ihrem Glauben blieben. Ab dieser Zeit wurde Gnadendorf Pfarrsitz und Hagenberg Filialort. Das Gut wurde an die Liechtensteiner verpachtet.
1626 wurde am 10.7. festgelegt, dass Pfarrer Johann Georg Hetzinger von Khaltenstein jährlich 400 Gulden (in 4 Raten), 2 Mut Getreide, ein Mut Weizen, 2 Mut Hafer, 40 Eimer Wein, 5 Achtel Schmalz und Brennholz nach Notdurft erhalten soll, wogegen die Steuer erst bezahlt werden müsste, bis die Pfarre ausreichend Mittel hätte.
1628 ist am 5.5. bekannt gegeben worden, dass die Pfarre derzeit ruiniert und verderbt sei und der ursprünglich zugewiesene Pfarrer Sebastian Frakhenberger auf ein Jahr auch die Pfarre Gnadendorf besetzen sollte.
1630 war das Ende der protestantischen Aera.
1633 berichtet der Landschaftsmedikus Dr. Johannes Härnigshauser von Mistelbach, dass die rebellischen Ungarn in Hagenberg und Umgebung mit brennenden Fackeln gehaust und große Gewalttätigkeiten verübt hätten.
1642 verzeichnete Pater Johannes Eggenberger auf die Pfarre und Thomas Falk wurde am 4.4. Pfarrer von Gnadendorf und Hagenberg. 1645 rückten die Schweden in unser Gebiet ein.
1648 wurde Nicolaus Hoyer Pfarrer
1650 kauft Sigmund Friedrich Graf Sinzendorf, Freiherr zu Ernstbrunn, Erbschatzmeister und Kämmerer des heiligen römischen Reiches am 10.4. die Herrschaften und Güter von Hagenberg, Wenzersdorf, Stronsdorf, Pernhofen und Stronegg um 60.000 Gulden und als Leihkauf um 1.500 Gulden.
1651 schlug Graf Sinzendorf den Vorauer Chorherrn Magister Mathias Stainhoffer als Pfarrer von Gnadendorf und Hagenberg vor.
1652 geht Hagenberg an das Geschlecht der Sinzendorfer über.
1654 wurde Matthias Rottenau am 10.12. Pfarrer. 1656 werden die Grundbücher angelegt. Danach wurden 31 Häuser und 13 Öden in Hagenberg angegeben.
1658 kam Andreas Irgeritz am 30.3. als Pfarrer.
1661 ist Georg Irgeritz als Pfarrer installiert worden. 1663 wurden Hagenberg und Umgebung als Zufluchtsort vor den Türken festgelegt.
1664 folgt Johann Fuchs als Pfarrer. Von ihm wurden erstmals auch die Kirchenrechnungen vorgelegt und bis ins vergangene Jahrhundert weitergeführt.
1670 haben die Liechtensteiner ihre Güter verpachtet.
1671 wurde Bartholomeus Franz Peer Provisor von Gnadendorf und Hagenberg.
1672 wird das Vorhäusl bei der Kirche neu eingedeckt.
1678 wurde das Schloss neu gestaltet.
1681 fertigt ein Gnadendorfer Tischler neue Kirchenstühle an.
1682 drohte wieder Türkengefahr. Alle Fluchtorte, wie auch Hagenberg, wurden durch vorgeschriebenen Robot vom 20.5. bis 17.6. zur Verteidigung ausgebaut.
1683 war die Geburt Johann Hummel's, des Großvaters des Hofkapellmeisters und Komponisten Johann Nepomuk Hummel.
1684 heiratete der Maler (pictor) Sebastian Steckl mit Barbara Gabl. Theodor Graf von Sinzendorf trat zum katholischen Glauben über. Am 6.5. wurde Nikolaus Forkatsch Pfarrer.
1687 kam Johannes Voselius als Pfarrer nach Hagenberg und Gnadendorff und erhielt für Michelstetten einen Kaplan. Maurermeister Stephan Rabl erhielt den Auftrag zum Neubau des Kirchenturmes und verschiedener Reperaturen, wie die Orgelinstandsetzung und das Einglasen von Kirchenfenstern.
1691 Kaiser Leopold l. besucht mit seinem Sohn, dem späteren Kaiser Joseph l., den Grafen Theodor von Sinzendorf in Hagenberg. Er wird von dem im Schloss angestellten venezianischen Gondoliere zum gläsernen Lusthaus gerudert, welches sich in der Mitte des durch die Stauung des Brandbaches entstandenen großen Teiches befand. (Der dazugehörige Damm wurde erst bei der Kommassierung im Jahre 1962 abgetragen). "Im 17. Jahrhundert kam die Herrschaft Hagenberg in den Besitz der Grafen Sinzendorf. Einer dieser Sinzendorf muss in Venedig gewesen sein, wo ihn die Gondeln so tief beeindruckt haben dürften, dass er beschloss, einen Abglanz dieser Stadt und ihrer Gondeln ins Weinviertel zu bringen. Er ließ den Brandbach vor dem Schloss Hagenberg zu einem See aufstauen und von diesem einen Kanal ins Schloss führen. In der Mitte des kleinen Stausees wurde eine Insel aufgeschüttet, auf der ein Lusthaus stand, ganz aus venezianischem Glas mit gläsernem Geschirr aus Murano, wie ein Zeitgenosse berichtet. Nicht genug damit ließ Graf Sinzendorf auch Gondeln aus Venedig kommen und - in eigenen Etappen - venezianische Gondoliere, die die Gondeln rudern konnten. Das Pfarrbuch von Hagenberg hält die Namen dieser herrschaftlichen Guntlier< (Gondoliere) fest: Franz Olivi, DAniel Ponzira und Josef Centon (die Vornamen sind eingedeutscht). Alle drei heirateten in Hagenberg und hatten Kinder. Im Laufe der Zeit starben die Familien allerdings aus, denn keiner der drei Namen findet sich mehr in Hagenberg und Umgebung. Venedig im Weinviertel! Eine kurze Episode adliger Lustbarkeit, die knapp nach 1700 ihre Krönung erfuhr: damals besuchte Kaiser Leopold l. mit seinem Sohn Joseph l. den getreuen Grafen Sinzendorf. Zur Jause wurde der hohe Besuch mit der Gondel zum gläsernen Lusthaus gerudert, was die Majestäten sehr verlustierte. Die Chronik berichtet weiter, dass ein Liechtenstein sich ein Sohn des kinderreichen Gondoliere Olivi >ausgeborgt< hätte, offenbar um dem Hagenberger Vorbild nachzueifern. Es ist jedoch nicht bekannt, ob es irgendwo sonst in Österreich zu venezianischen Gondellustbarkeiten gekommen ist". (Helmut Nemec: Das Weinviertel, Kremayer und Scheriau, Wien)
1693 wurden in der Sinzendorfer Glockengießerei in Merkersdorf von Johann Casper Schellenhorn 3 Glocken für die Kirche wie folgt gezogen: 1702 starb am 4.4. der Verwalter Johann Christoph Weiß mit 65 Jahren und wurde hier begraben. 1704 wird aus dem Visitationsprotokoll des Dekanates ober dem Bisamberg berichtet, dass der Kirchturm neu erbaut, aber der Hochaltar und der Altar auf der Epistelseite noch nicht konsekriert worden sind. 1705 erhielt der Maurermeister Stephan Rabl für die Arbeiten an der Kirche 128 Gulden. 1706 wird Johann Adam Perthold Pfarrer in Hagenberg und Gnadendorf. 1711 wurden dem Maler Thomas Mühlner aus Ottenthal 25 Gulden für die Herstellung des Josefsaltares bezahlt. 1717 stammt der Pranger am Dorfplatz. 1718 gelobte Lorenz Deuffel die Erhaltung einer St. Anton- (Padua) Säule außerhalb des Ortes. 1720 wurde der Tumulus, der vorher als Feste und dann als Standort der Glocken (Glockenberg) diente, zum Kalvarienberg umgebaut. 1724 fand die Einweihung der Kirche und Altäre vom Weihbischof Josef Lamberg (Passau) statt und wurde der Kirtag am Sonntag nach Ägidius festgelegt.
1726 zählt man 49 Häuser, sodass seit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges 21 Häuser neu hergestellt worden sind.
1734 wird am 27.9. Johannes Paulus Kimmerstorffer Pfarrer in Gnadendorf, Hagenberg und Michelstetten.
1740 wurde auf dem Glockenberg eine Kreuzigungsgruppe aufgestellt, wogegen die Glocken nunmehr im neuen Turm aufgezogen wurden. Ebenso wurde die Nepomukstatue, die jetzt auf dem Dorfplatz steht, von Benedikt Klang in der Nähe der Kirche errichtet.
1746 bestellte Pfarrer Kimmerstorffer in Znaim beim Orgelbauer Wenzl Goldhammerling eine neue Orgel. Weiters hat der Amtsschreiber der.Kirche ein silbernes "Lämpl" vermacht.
1760 erhielt Carl Michael Tobias Graf von Sinzendorf durch das Konsistorium der Diözese die Erlaubnis, einen Pfarrhof zu bauen. Dabei wurde er verpflichtet, bis zur Fertigstellung des Baues dem Pfarrer im Herrschaftsgebäude eine Wohnung bereit zu stellen und den Pfarrhof zu erhalten. Am 17.9. wurde Sigismund Steinberger neuer Pfarrer.
1762 Fertigstellung des Pfarrhofes.
1763 kam am 14.9. Ignaz Pohl als selbstständiger Pfarrer nach Hagenberg. An der Kirche und am Pfarrhof wurden weitere Arbeiten durchgeführt.
1768 wurde die Kirche ausgemalt (ausgeweißt) und ein Vorhaus gebaut. Die Familie Rickers (Wien) hat ein Marienbild und eine silberne Ampel gestiftet.
1769 spendeten hauptsächlich die Ortsbewohner für eine neue "Cantzl", den Josephiealtar und das Hochaltarbild handsigniert von Maupertsch. Der Marienaltar und die Nepomukstatue wurden von der Familie Klang gestiftet.
1772 löste sich die Schützenlade auf. Die Nepomukstatue wurde auf den jetzigen Standort verlegt.
1775 wird nach der Broschüre "Staatz und Umgebung" von Markl der Ort folgendermaßen beschrieben: Hagenberg ist ein mittelmäßiges Dorf, hat ein solides Schloss mit einem Garten von einem Teichgraben und einer Mauer umgeben, besitzt eine feste Kirche mit Kirchhofmauern, einen Pfarrhof, Meierhof und Ziegelofen und wird vom Weißenberg wie dem gegenüberliegenden Berg dominiert. Die Kirche am Hügel- abhang und der Meierhof sind Übersichtsorte für das Dorf und das Schloss.
1790 starb Pfarrer Pohl an Wassersucht.
1791 kommt Pfarrer Mathias Schrimpf und bleibt hier bis zu seinem Tode. Anton Wieshaupt, ein Hagenberger, wird Pfarrer von Merkersdorf.
1793 schafft der Pfarrer eine neue Orgel bei der Firma Silberbauer an.
1798 wurden sieben neue Kirchenstühle angefertigt. 1805 zogen die Franzosen durch unsere Gegend zum Marchfeld.
1809 marschierte das österreichische Heer infolge der unglücklichen Schlacht bei Deutsch Wagram über unseren Ort nach Norden. Die Franzosen folgten ihnen plündernd nach und hatten mehrere Rückzugsgefechte, wovon ein französisches Massengrab beim Franzosenkreuz (Loosdorf) zeugt. Weil ein französischer Oberst getötet wurde, sollte Hagenberg in "Asche gelegt" werden. Mit einer Brandsteuer von 600 Gulden konnte jedoch diese Strafe abgewendet werden. Vom 10.8. bis 21.10. tobte hier die Ruhr und verlangte 21 Tote.
1822 Fürst Prosper von Sinzendorf, der Schloss Ernstbrunn in einen romantischen "Feensitz" umgestaltet hatte, stirbt ohne Nachkommen. Nach eine fünf Jahre dauernden Prozess um die Erbschaft geht die Herrschaft Ernstbrunn und Hagenberg an die Fürsten Reuß-Köstritz aus Sachsen über, da diese die direkten Nachkommen der ältesten Nichte des Stifters der Fideikommissherrschaft Hagenberg, des Grafen Sigmund Friedrich von Sinzendorf (gest.1679) waren.
1826 folgte Johann Nepomuk Gsching dem verstorbenen Pfarrer Schrimpf.
1828 übernahm Heinrich 64. von Reuß die Besitzungen in Hagenberg.
1831 trat die Cholera auf.
1835 kam Franz Ludwig als Pfarrer nach Hagenberg, musste aber nach einigen Jahren in Pension gehen.
1836 hat es im Mai -10° Grad Temperatur und es schneite.
1849 wurde am 9.5. Vinzenz Weber neuer Pfarrer.
1855 raffte die Cholera 3 Menschen dahin. 1862 bekommt Peter Musil am 1.5. die Pfarre. 1864 lieferte die Firma Schauer, Wien, die erste Turmuhr. 1866 marschierten die Preußen ein und ei Cholera raffte 20 Menschen dahin. 1875 war das beste Weinjahr des Jahrhunderts. 1883 übernahm Anton Blösch die Pfarre. 1886 wurde Andreas Kietreiber Pfarrer. 1892 bekam Alois Hellebrant die Pfarre. 1894 wurde vom Pfarrer Baumeister aus Hanfthal eine Weihnachtskrippe mit Figuren, geschnitzt im Grödnertal (Südtirol), beschafft. Weiters wird der 1. Luster in der Kirche angebracht. Im gleichen Jahr wird die Raiffeisenkasse Hagenberg ins Leben gerufen.
1897 wird die Freiwillige Feuerwehr in Hagenberg gegründet.
1898 bestellte man bei der Firma Neusser aus Neutitschein eine neue Orgel. 1900 schaffte Pfarrer Hellebrant ein neues "Heiliges Grab" an.
1903 werden rote und weiße Fahnen für die Kirche gekauft. 1905 wird die Milchgenossenschaft gegründet und ein Milchhaus gebaut.
1907 sind Glasmosaikfenst, die Pfarrer Hellebrant anlässlich seines 15- jährigen Pfarrerjubiläums anschaffte, eingebaut worden. Weitere Fenster auf der rechten und linken Seite spendeten der Dechant Eigner aus Staatz sowie die Mädchen der Ortschaft und Pfarrer Hellebrant. 1908 lieferte der Tischlermeister Handschuh aus Leiterbach bei Leitomischl Kirchenbänke für das Hauptschiff. Für die Kosten von 1540 Kronen hat die Pfarre 350 Kronen aufgebracht, wogegen der Rest von Pfarrer Hellebrant bezahlt wurde. Weiters wurden die großen, roten Fahnen von Herrn Butzer aus Wien gespendet. Anlässlich des 60. Regierungsjubiläums Kaiser Franz Josef's wurde vor der Volksschule die "Kaiserlinde" gepflanzt.
1909 wurden von den Familien Heindl und Hackl die Kreuzwegbilder gepsendet. 1913 fand die Einweihung der neuen Volksschule statt, und die Kinder wurden ab diesem Jahr hier unterrichtet. Die ehemalige Schule wurde an Franziska Langer verkauft. 1914 begann der erste Weltkrieg und es wurden viele Ortsbewohner zum Kriegsdienst aufgerufen. 1916 wurden entlang der Kirchenmauer von russischen Kriegsgefangenen Fichtenbäume gepflanzt. 1918 sind nach Kriegsende 15 Gefallene zu beklagen.
1920 beschloss der NÖ. Landtag über Antrag die Selbstständigkeit der Ortschaft Friebritz. Im gleichen Jahr wurde vom Gutsverwalter Heinrich Fey ein Musik- und Theaterverein gegeründet, der weit über unsere Ortschaft hinaus bekannt wurde. Zu dieser Zeit wurde auch ein Absolvent der Landwirtschaftlichen Hochschule, Eduard Hartmann, als Praktikant beim Gutsbetrieb eingestellt. Er war 1960 Landwirtschaftsminister und anschließend Landeshauptmann von Niederösterreich.
1921 Kaufvertrag Milchhaus
1923 wird das Kriegerdenkmal aufgestellt.
1924 wurde die Lagerhausfiliale Laa und die Abgabenstelle eröffnet.
1935 kam Andreas Wonofsky als Pfarrer.
1936 beginnen die Arbeiten der Kanalisationen.
1937 werden die Pflasterungen in Richtung Altmanns durchgeführt.
1938 wurde am 11.3. der bisherige Bürgermeister Johann Hauser seines Amtes enthoben und Ferdinand Eder hiefür eingesetzt. Im gleichen Jahr wurden alle wehrfähigen Männer registriert und solche, die beim österreichischen Bundesheer gedient hatten, zur "Umschulung" nach Deutschland gesandt. In diesem Jahr wurde auch die "Kaiserlinde" bei der alten Schule entfernt und eine Artillerie-Feuerstellung beim Friedhof ausgebaut. Für die Freiwillige Feuerwehr wurde die erste Motorspritze gekauft.
1939 wurden wehrfähige Männer zur Deutschen Wehrmacht einberufen und die wenigen Pferde sowie Privatautos requiriert. In der Landwirtschaft wurden Ochsen und Kühe zur Feldarbeit verwendet oder dazu wie bei Martin Gruber und Josef Schild Traktoren und Mähbinder, von deutschen Firmen gekauft, eingesetzt. Vieh, Eier und Getreide wurden rationiert und Lebensmittel- wie Kleiderkarten eingeführt. Die Religionsfreiheit wurde neben anderen Maßnahmen insofern eingeschränkt, dass Muttergottesfeiertage, Stefani und Prozessionen als kirchliche Feierlichkeiten verboten worden sind.
1942 sollten die große und die mittlere Kirchenglocke für die Rüstungsindustrie abgeliefert werden. Nach einem Wortwechsel zwischen Pfarrer Wonofsky und dem Zimmermeister Eisenhut aus Hagendorf wurden auf Anordnung des letzteren die Glocken nicht abgestellt, sondern vom Turm geworfen.
1945 kamen am 20.4. die Russen, die den damaligen Oberlehrer Haas nach einer Suchaktion im Keller des Ferdinand Eder fanden und hinter dem Keller des Anton Reyländer an der Straße nach Frättingsdorf erschossen. In der folge durchsuchten sie das Haus des Friedrich Langer, fanden im Garten vergrabene Waffen und wollten das Haus anzünden; und die Waren nach Hause zu tragen. Am 19.5. wollte Heinrich Schild Frauen vor Vergewaltigung schützen, wurde deshalb von Russen mit Gewehrkolben verprügelt und starb an Gehirnblutung. Im weiteren bauten die Russen im Pfarrerwald Bunker, plünderten von dort aus und holten sich freiwillige oder unfreiwillige Frauen zu Dienstleistungen. Vorhandene Kühe und Pferde wurden zusammengetrieben und im oberen Meierhof untergebracht. Der Guts- besitzer Prinz Reuß wurde als deutscher Staatsbürger enteignet. Matthias Bayer wurde wieder in sein Amt als provisorischer Bürgermeister eingesetzt. Als Kriegsopfer wurden 24 Männer betrauert.
1946 wurde am 28.1. Alois Kudler, schon von der Wehrmacht entlassen, von den Russen durch die Kellertür mit Maschinenpistolen erschossen. Die Glockengießerei Pfundner verständigte Pfarrer Wonofsky, dass die beiden requirierten Glocken am Lagerplatz der Firma Els in Wien unbeschädigt aufgefunden worden sind. Nachdem Alois Frittum, Autounternehmer in Hagenberg, die Glocken abgeholt hatte, wurden sie am 28.4. am Turm aufgezogen und erklangen wieder, wobei wenige Augen trocken blieben.
1947 stellt sich die Landwirtschaft vermehrt auf Traktore und Mähbinder ein, und der Dorfplatz wird mit Obstbäumen bepflanzt.
1948 ermordete am 9.2. Karl Willman, beim Gut Hagenberg als Schmied beschäftigt, seine Frau, sein Kind und seine Schwiegermutter, vergrub sie in einem Kartoffelkeller im Forsthaus, wo er seine Wohnung hatte, ging dann mit seiner Freundin zur Tanzunterhaltung und wurde danach verhaftet. Am 17.11. wurde er vom Landesgericht zum Tode durch den Strang verurteilt und im nächsten Jahr hingerichtet.
1949 wurde das Taufbecken in der Kirche erneuert. Auf Drängen der Bauern wurde im oberen Gusthof eine Abgabestelle des Lagerhauses Laa eingerichtet. Im gleichen Jahr fand eine größere Instandsetzung der Kirche statt, wobei innen die Gewölbegurte erneuert und das Kirchenchor durch eine Betoneisenkonstruktion ersetzt wurde. Weiters wurde die Orgel generalüberholt und die Kirche vom Malermeister Schleifer aus Kautendorf neu hergerichtet. Gleichzeitig hat der akademische Maler Arpard Szasz am Gewölbe des Chorquadrates die vier Evangelisten dargestellt und sein Bruder Ludwig andere Restaurationen durchgeführt. Beim Aufbau der Orgel wurde auch ein elektrisches Gebläse und eine Beleuchtung installiert. Weiters wurde der Turm neu fundiert und der Haupteingang der Kirche nach rückwärts in den nunmehr errichteten Vorbau verlegt. Bei der Fundierung des Turmes und der Neuerrichtung des Choraufganges musste 6 Meter tief gegraben werden, um festes Erdreich zu finden.
1953 übernahm Konsistorialrat Josef Ettl die Pfarre.
1955 wurde die Turmuhr auf Schwachstrom umgebaut. Nachkriegsmähdrescher wurden von Josef und Andreas Schild angekauft. Nachdem die Russen am 26.10. Österreich verlassen hatten, erhielt Prinz Reuß wieder seine Besitzungen.
1957 verkauft Prinz Reuß 50 ha Ackerland an die Bauern von Hagenberg, weil er durch die Kriegseinwirkungen sein beschädigtes Stammschloss in Ernstbrunn instandsetzen musste und dafür ausreichend Mittel benötigte.
1959 hat Prinz Reuß auch die restlichen Ackerflächen im Ausmaß von 100 ha an Hagenberg verkauft.
1962 erfolgte der Ankauf und die Segnung eines Gerätewagens für die Freiwillige Feuerwehr. Als Voraussetzung zur Dränagierung von 20 ha Wiesen und die Blockommassierung in Hagenberg, Freibritz und Loosdorf wurde der Brandbach reguliert. Weiters wurden die Ortswasserleitung und der Friedhof neu angelegt. Der Dorfplatz wurde aufgeschüttet, planiert und begrünt. Padhi Freiberger, ein Wiener Original, lässt sich im verwahrlosten Schloss nieder. Durch ihn und den ebenfalls eingemieteten Maler Armin Ackermann wird Hagenberg in den nächsten zwölf Jahren Treffpunkt der bekanntesten österreichischen Künstler.
1963 wird die Volksschule durch Erneuerung der sanitären Anlagen und der Kanalisation instandgesetzt.
1966 beginnt die Asphaltierung der Straßen und Wege inner- und außerhalb des Ortes.
1967 vereinigt Hagenberg und Friebritz zur kleinsten "Großgemeinde" Niederösterreichs. Eine elektrische Turmuhr mit Zifferblättern wird von der Firma Schauer, Wien, installiert. Gleichzeitig wurde das bisherige quadratische, pyramidische Turmdach abgetragen und durch eine zwiebelförmige Holzkonstruktion, mit Kupferblech eingedeckt, ersetzt.
1969 wurde ein Volksaltar in der Kirche aufgestellt. Der Zusammenschluss der Ortschaften Hagenberg, Friebritz, Loosdorf, Hagendorf und Fallbach zur Großgemeinde Fallbach wurde von den jeweiligen Gemeinderäten bestätigt.
1970 konstituiert sich die Großgemeinde Fallbach. In Hagenberg wird die Ortsbeleuchtung erweitert und werden alle Statuen rerstauriert.
1971 konnte ein Lagerhaus erbaut und eine Motorspitze für die Freiwillige Feuerwehr angekauft werden.
1974 wird das Schloss von der Familie Steiger erworben.
1975 beginnen die Gemeinschaftsarbeiten, um am Wettbewerb "Das Dorf mit dem schönsten Blumenschmuck" teilnehmen zu können.
1976 wurde Hagenberg zum gebietschönsten Dorf bis 1000 Einwohner gewählt.
1977 verlieh das Landesgremium abermals den ersten Preis für das Dorf mit dem schönsten Blumenschmuck.
1978 fiel am 21.10. während des Abendgottesdienstes eine elektrische Deckenleuchte im Mittelgang der Kirche herunter. Die Firma Auer, Wien liefert und montiert am 15.12. zwei neue Luster in der Kirche.
1979 feierte Pfarrer Ettl sein 40jähriges Priesterjubiläum; aus diesem Anlass kaufte die Gemeinde zwei neue Luster. Hagenberg wurde nunmehr Landessieger im Blumenwettbewerb.
1980 ließ die Straßenmeisterei Laa alte Lindenbäume an der Straße nach Friebritz umschneiden; auf Grund mehrerer Proteste wurden diese Arbeiten jedoch eingestellt. Hagenberg erhielt zum zweiten Mal den ersten Preis des Landes Niederösterreich als Sieger beim Blumenwettbewerb. Aus diesem Grund wurde vom Bildhauer Bauch, Kronberg, eine steinerne Gedenksäule hergestellt und durch den Verschönerungsverein zwischen dem Milch- haus und der Nepomukstatue aufgestellt. 1983 wurde von der Gemeinde ein Kleinlöschfahrzeug (Feuerwehrauto) angekauft und am 3.9. (Kirtag) im Rahmen einer Feierstunde mit Feld- messe sowie Ehrungen auf dem Dorfplatz von Pfarrer Ettl eingesegnet. Nachdem die Freiwillige Feuerwehr mit ihren Geräten in das leerstehende Milchhaus übersiedelt war, wurde das bisherige Feuerwehrhaus zur Aufbahrungshalle umgebaut.
1984 kamen am 16.3. abermals Straßenarbeiter, um alte Lindenbäume abzuschneiden; infolge einer Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft wurden aber diese Arbeiten eingestellt. Danach wurde die betroffene Lindenallee unter Denkmalschutz gestellt und wurden die fehlenden Bäume neu eingepflanzt. Die Aufbahrungshalle wird fertiggestellt.
1986 wird im Dezember ein elektrisches Läutwerk für die Glocken angebracht. Das Schloss wird von der Familie Wächter erworben.                

Bgm. Franz Heger DI Thurner, Hofrat, Ehrenbürger v. Hagenberg. 

Quellennachweis: Beiblatt zum Amtsblatt 1968, Chronik, der Pfarre Hagenberg, Charta ejusdem (Marktrecht) Heimatbuch Mistelbach, NÖ. Weistümer v. Georg Winter, Aufzeichnungen v. Dehio, Aufzeichnungen "Land zwischen Zaya und Thaya" v. Ziehenzack, Topographie f. NÖ., Wehranlagen u. Herrensitze v. Johannes Wolfgang Neugebauer, Eigenbericht Franz Heger, Staatz u. Umgebung von Markl.