Amtssignatur

Amtssignatur der Gemeinde Fallbach gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die von der Gemeinde Fallbach im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Gemeinde Fallbach auf.
Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.
Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut ("Verwaltungseigenschaft") ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur durch die Bildmarke der Behörde im Dokument darzustellen und ein Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.Bildmarke der Amtssignatur der Gemeinde Fallbach

Dieses Dokument wurde amtssigniert.

Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes
Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion des Adobe Acrobat Readers oder einer kompatiblen Software überprüft werden.

Unter www.signaturpruefung.gv.at steht ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden. (Weiterführende Informationen: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH)