GEMEINDE FALLBACH
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Die Grundgebühr je Müllbehälter beträgt:
Für die Abfuhr von Restmüll:
Für die Abfuhr von kompostierbaren (biogenen) Abfällen:
Für die Abfuhr von Altpapier
Die Abfallgebühr berechnet sich aus dem Produkt der Grundgebühr und der Anzahl der Abfuhren.
Die Abfallwirtschaftsabgabe beträgt 60% der Abfallwirtschaftsgebühr.
lt. Verordnung vom 01.06.2020