GEMEINDE FALLBACH
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Lt. Verordnung v. 01.01.2024
Die Wasseranschlussabgabe errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche des angeschlossenen Grundstückes mit dem Einheitssatz.
Die Berechnungsfläche ist derart zu ermitteln, dass die Hälfte der bebauten Fläche
und das Produkt um 15% der unbebauten Fläche vermehrt wird.