Wasseranschlussabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt6,30 € Einheitssatz Berechnungsfläche

Lt. Verordnung v. 01.01.2024

Die Wasseranschlussabgabe errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche des angeschlossenen Grundstückes mit dem Einheitssatz.

Die Berechnungsfläche ist derart zu ermitteln, dass die Hälfte der bebauten Fläche

  1. bei Wohngebäuden mit der um eins erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschoße vervielfacht,
  2. in allen anderen Fällen verdoppelt

und das Produkt um 15% der unbebauten Fläche vermehrt wird.