In der nachfolgenden Suchmaske können Grundstücke und Immobilien in der Gemeinde Fallbach abgefragt werden.
Gemeindeeigene Grundstücke im Bauland können nur mit Bauzwang erworben werden.
D.h. es muss binnen 2 Jahren ab Kauf ein bewilligungsfähiges Projekt für ein Eigenheim eingereicht werden und innerhalb der gesetzlichen Fristen fertiggestellt werden.
Für gemeindeeigene Grundstücke im Bauland ist ein Kaufansuchen mit dem entsprechenden Formular
Dem Kaufansuchen ist eine Beschreibung jener Person(en), die das Grundstück erwerben wollen, wie man auf das Grundstück aufmerksam wurde, eine Begründung für den Erwerb des Grundstückes, .... beizulegen.
Es folgt in der Regel eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch mit dem Bürgermeister und in der drauffolgenden Gemeinderatssitzung wird das Kaufansuchen samt der Beilage behandelt und darüber abgestimmt.
Bezüglich Bebauungsbestimmungen wird darauf hingewiesen, dass es im gesamten Gemeindegebiet keinen Bebauungsplan gibt und somit die Regelungen der NÖ Bauordnung für die Bebauung der Grundstücke gelten.