GEMEINDE FALLBACH
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lt. Verordnung vom 21.11.2000
Die Kanaleinmündungsabgabe errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche x Einheitssatz.
Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche mit der um 1 erhöhten Zahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoße multipliziert und das Produkt um 15 Prozent der unbebauten Fläche vermehrt wird.