Aufschließungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt650,00 € Einheitssatz für die Berechnung

lt. Verordnung v. 01.01.2024

Die Höhe der Aufschließungsabgabe errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche x Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient.

Die Berechnungsfläche ist die Wurzel der Fläche im Bauland und der Bauklassenkoeffizient beträgt 1,25.