Aufschließungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt750,00 € Einheitssatz für die Berechnung

lt. Verordnung ab 01.01.2026

Die Höhe der Aufschließungsabgabe errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche x Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient.

Die Berechnungsfläche ist die Wurzel der Fläche im Bauland und der Bauklassenkoeffizient beträgt 1,25.